Kai Wüsthoff Town & Country Partner

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Start des Baukindergelds: Das müssen Bauherren beachten!

Das Baukindergeld ist genehmigt und die Bedingungen für die Förderung stehen fest. Ein Wermutstropfen ist die begrenzte Laufzeit, so dass Bauwillige sich schnell entscheiden müssen, wenn sie von dem Baugeld profitieren wollen.

Seit dem 18. September kann das Baukindergeld beantragt werden. Berechtigt sind Familien oder Alleinerziehende mit einem Kind mit einem jährlichen Haushaltskommen bis zu 90.000 Euro zzgl. einem Freibetrag von 15.000 Euro pro weiteres Kind und dem Nachweis, dass das Haus bezogen oder der Bauantrag genehmigt ist. Zudem muss die Immobilie von den Antragstellern selbst genutzt werden.

Der Staat hat damit die Voraussetzungen geschaffen, Familien mit einem mittleren Einkommen den Hausbau zu ermöglichen. Das Baukindergeld ist eine wichtige Finanzierungshilfe, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Damit Bauherren die Förderung optimal für ihre Finanzierung ausschöpfen, sollten sie die wichtigsten Punkte vor der Hausplanung beachten.

An welche Bedingungen ist das Baukindergeld geknüpft?

Das Baukindergeld kann beantragen, wer die Voraussetzungen erfüllt: Familien oder Alleinerziehende mit einem Kind, die noch keine Immobilie besitzen und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro im Jahr zuzüglich einem Freibetrag von 15.00 Euro je weiteres Kind verfügen. Das Haushaltseinkommen setzt sich aus dem Einkommen der Antragsteller zusammen. Dies können Alleinerziehende, verheirate Paare oder Lebenspartner sein.

Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug erfolgen. Die Fördersumme richtet sich nach der Anzahl und dem Alter der Kinder: Kinder bis 18 Jahren und Neugeborene, die spätestens drei Monate nach dem Einzug zur Welt kommen. Die Förderung beträgt jährlich 1.200 Euro pro Kind und ist auf 10 Jahre beschränkt, d.h. maximal 12.000 Euro. Wenn die Kinder zum Zeitpunkt des Antrages älter als 8 Jahre sind, fällt das Baukindergeld daher geringer aus als bei Familien mit kleineren Kindern, die die gesamte Laufzeit ausschöpfen.

Begrenzte Laufzeit bis Ende 2020 – mit erfahrenem Baupartner machbar

Eine weitere Besonderheit des Baukindergelds ist die begrenzte Laufzeit. Das Baukindergeld kann nur bis zum 31.12. 2020 beantragt werden. Das heißt, dass bis dahin mindestens der genehmigte Bauantrag vorliegen muss.

Bauwillige, die von der Bauprämie profitieren wollen und sich bisher noch nicht mit dem Hausbau beschäftigt haben, sollten gut planen. Um in diesem engen Zeitrahmen das Großprojekt „eigenes Haus“ zu stemmen, sollten sie mit einem Massivhaus-Anbieter bauen, der sowohl die Bauzeit als auch die Baukosten garantiert. Darüber hinaus kennt ein erfahrener Baupartner die Anforderungen der Baubehörde, erstellt daher im ersten Schritt die richtigen Baupläne für den Antrag und kann dafür sorgen, dass die Unterlagen für die Förderung rechtzeitig zum Einsendetag vorliegen.

Hohes Antragsvolumen wird erwartet - schnell sein lohnt sich!

Aufgrund der knappen Laufzeit und dem wahrscheinlich hohen Aufkommen an Anträgen zum Stichtag müssen die Antragsteller zudem mit einer längeren Bearbeitungszeit rechnen. Wenn zumindest der genehmigte Bauantrag im Dezember 2020 vorliegen muss, sollten die Bauherren für die Hausplanung, Grundstückssuche, Finanzierung und Antragstellung etwa 6 bis 8 Monate einplanen – dies mit Unterstützung eines Bauprofis. Bauwillige, die das Baukindergeld in die Finanzierung einplanen wollen, sollten die Entscheidung daher nicht auf die lange Bank schieben. Aufgrund der niedrigen Zinsen ist der Zeitpunkt für ein eigenes Haus günstig. Zudem sichern sich Familien mit dem eigenen Haus vor Mieterhöhungen ab.

„Familien sollten sich von der staatlichen Förderung nicht zum Hausbau drängen lassen. Eltern von kleineren Kindern profitieren jedoch am meisten von dem Baukindergeld und sollten nun genau rechnen. Vor allem für diejenigen, die in absehbarer Zeit größeren Wohnraum brauchen, ist die Förderung eine gute Gelegenheit ein eigenes Haus zu bauen. Denn bezahlbare Mietwohnungen sind knapp und die Finanzierung eines Massivhauses zu mietähnlichen Konditionen ist jetzt mehr denn je machbar“, sagt Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus.

Förderbank KfW zahlt Baukindergeld

Der Antrag für das Baukindergeld muss nach dem Einzug direkt online bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden. Für den Antrag sind die Einkommensteuerbescheide, Meldebestätigung als Nachweis für das Einzugsdatum und der Grundbuchauszug notwendig. Als Einkommensnachweis werden Steuerbescheide 2 bis 3 Jahre vor der Antraggestellung zugrunde gelegt. Bauherren sollten daher frühzeitig dafür sorgen, dass alle Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Baukindergeld für Außenanlagen oder Sondertilgungen nutzen

Wenn die Förderung genehmigt ist, sind die jährlichen Ratenzahlungen sicher. Die Bauherren können das Baukindergeld jedoch bereits bei der Hausfinanzierung mit dem Finanzberater einplanen.

Grundsätzlich würde sich anbieten, dass die Förderung genutzt wird, um das Eigenkapital und damit den Kreditrahmen zu erhöhen oder zu senken. Dies ist jedoch nicht möglich, da der Antrag erst nach dem Einzug in das Haus gestellt werden kann.

Das Baukindergeld könnte jedoch nach und nach für die Finanzierung der Außenanlagen genutzt werden – bei zwei Kindern sind dies 2.400 Euro im Jahr. Diese Kosten müssen dann nicht in den Kredit aufgenommen werden. Besonders clever ist es, das Geld für Sondertilgungen während der Kreditlaufzeit zu nutzen, so dass der Kredit schneller abbezahlt ist. Dadurch wird die Baufinanzierung günstiger.

Förderprogramme kombinieren

Bauherren sollten sich über weitere Fördermöglichkeiten durch Land und Kommunen informieren. Die meisten Förderungen können kombiniert werden. Baufinanzberater kennen in der Regel die Möglichkeiten und können die Bauherren bei den Anträgen unterstützen.

 

Weitere Informationen rund um das Baukindergeld in unseren FAQ-Baukindergeld!